14. Dezember
Brasilien - Deutschland 2:2 (2:0)14.12.1968
Freundschafts-Länderspiel
Im Rahmen ihrer Südamerika-Reise bestritt die Deutsche Nationalmannschaft ihr erstes Länderspiel am 14.12.1968 gegen Brasilien. Das Spiel fand in Rio de Janeiro vor 70.000 Zuschauern statt.
Der große Pele sorgte dafür, dass die Brasilianer die erste Halbzeit beherrschten und verdient mit 2:0 in Führung gingen. In der zweiten Halbzeit schlug die Stunde der beiden eingesetzten Spieler von Eintracht Braunschweig. In der 48. Minute bediente Bernd Dörfel, seit dem Sommer Spieler der Blau-Gelben, den Dortmunder Held mit einer Flanke, die dieser per Kopf zum Anschlusstreffer verwandelte. Auch das zweite deutsche Tor in der 70. Minute bereitete Bernd Dörfel vor. Dieses Mal war der zur Pause eingewechselte Klaus Gerwien der Nutznießer. Gerwien traf mit einem sehenswerten Fallrückzieher zum 2:2 (siehe Bild). Das war zugleich der Endstand.



In einer Mannschaft, in der mit Beckenbauer, Netzer und Overath wirkliche Stars des deutschen Fussballs standen, waren es die Braunschweiger Spieler gewesen, die mit ihren Aktionen ein Unentschieden gegen den nächsten Fussball-Weltmeister Brasilien möglich gemacht hatten.

BTSV Eintracht oder SV Jägermeister?14.12.1983
Jahreshauptversammlung beschließt Umbenennung
Im Grunde begann alles bereits im Sommer 1983. Der DFB wollte Eintracht die Lizenz aus wirtschaftlichen Gründen versagen. Jägermeister-Boss Günter Mast, der die Blau-Gelben seit der Saison 1972/73 als Gegenleistung für Trikotwerbung (Hirschkopf) sponserte, sprang zur Rettung mit einem Geldbetrag ein.
Die wirtschaftliche Situation besserte sich nicht und bereits im September wurde bekannt, dass der BTSV mit mindestens 3 Millionen DM verschuldet war. Mast warf Präsident Jäcker Dilletantismus vor und es kam zum Streit. Dieser wurde zwar kurz darauf beigelegt, Jäcker erklärte jedoch, im November nicht wieder als Präsident kandidieren zu wollen.
Um den 10. Oktober ließ Mast verlauten, er würde Eintracht vollständig entschulden, wenn sich der Verein als Gegenleistung in "SV Jägermeister Braunschweig" umbenennt. Da diese Pläne konkreter wurden, reagierte der DFB, dem die Idee des Wolfenbütteler Unternehmer genau so wenig gefiel wie dessen Vorstoß für die Trikotwerbung im Jahr 1972. Auf seinem Bundestag am 29. Oktober beschloss der DFB im Rahmen eines Dringlichkeitsantrages die Aufnahme eines neuen § 13a in seine Satzung. Absatz 2 dieser Bestimmung besagte, dass ßnderungen, Ergänzungen oder Neugebungen von Vereinsnamen und Vereinszeichen zum Zwecke der Werbung unzulässig sind. Nach Absatz 4 führen Verstöße hiergegen bei Lizenzvereinen zum Entzug bzw. Versagung der Lizenz.
Kurz vor der ordentlichen Mitgliederversammlung Ende November deutete sich an, dass Mast eventuell als Präsident kandidieren wird. Der vorgesehene Kandidat Notar Klaus Leiste zog daher seine Bereitschaft zurück. Tatsächlich wurde Mäzen Günter Mast am 28. November zum neuen Vereinspräsidenten gewählt. Er kündigte die vollständige Entschuldung des Vereins an. Die Schulden hatten sich mittlerweile auf über 4 Mln. DM summiert, wovon allein 2,6 Mln. aus der Saison 1982/83 stammten. Mast erklärte weiter, im Gegenzug den Plan zur Umbenennung des Vereins weiter zu betreiben und hierbei auch die Gerichte einzuschalten. Für den 14. Dezember wurde eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, die über den Antrag zur Namensänderung entscheiden sollte.
Vor dieser Versammlung errang Mast einen ersten gerichtlichen Erfolg. Das Vereinsregistergericht Frankfurt verbot dem DFB, die beschlossene Satzungsänderung eintragen zu lassen, solange die Angelegenheit nicht abschließend gerichtlich geklärt ist. Der DFB reagierte wieder umgehend. Am 13. Dezember, mithin einen Tag vor der erneuten Zusammenkunft der Eintracht-Familie, ging dem BTSV eine gerichtliche einstweilige Anordnung zu, die dem Verein untersagte, die beabsichtigte ßnderung des Vereinsnamens ins Vereinsregister eintragen zu lassen. Mast und Jägermeister waren – wie bereits 1972 – wieder in aller Munde
Am 14. Dezember beschlossen die Eintracht-Mitglieder mit überwältigender Mehrheit die ßnderung des Vereinsnamens von "Eintracht Braunschweig" in "Jägermeister Braunschweig" !
Die meisten Mitglieder sahen in dieser Entscheidung die einzige Möglichkeit, den Verein am Leben zu halten.
Nun musste "nur" noch das gerichtliche Verfahren gewonnen werden, um die Namensänderung wirksam werden zu lassen.
Im März 1984 entschied das Landgericht Frankfurt zugunsten des DFB. Später traf auch das Oberlandesgericht Frankfurt ein gleichlautendes Urteil. Mast und der BTSV gaben jedoch nicht auf und riefen das höchste zivile Gericht an.
Der Bundesgerichtshof traf seine abschließende Entscheidung am 17.11.1986. Er erklärte die Satzungsänderung des DFB für rechtswidrig und räumte Eintracht das Recht zur Namensänderung ein.
Nun trat jedoch der Niedersächsische Fussballverband in Erscheinung und drohte dem BTSV mit dem Ausschluss seiner Jugend- und Amateurmannschaften aus dem Punktspielbetrieb. Begründung: Man dulde nicht, dass Jugendmannschaften Werbung für die Droge Alkohol machen.
Letztendlich setzte sich Eintracht hiergegen nicht zur Wehr und gab den Plan zur Namensänderung auf. Ausschlaggebend war, dass sich Unternehmer Mast vom Verein Eintracht Braunschweig abgewandt hatte. Hierzu trugen seine gescheiterte Wiederwahl zum Präsidenten im Dezember 1985 (mit 126:131 Stimmen) und erneute Differenzen mit der Vereinsführung (nun Präsident Tenzer) im Winter 1986/87 bei.
Der "BTSV Eintracht Braunschweig" war damit haarscharf an der Umbenennung in "SV Jägermeister Braunschweig" vorbeigeschrammt.
Es ist müßig darüber nachzudenken, ob die Eintracht heute über so viele treue traditionsbewusste Fans, die den blau-gelben Virus an ihre Kinder und Enkel weitergeben, verfügen würde, wenn sie nicht mehr Eintracht hieße.
Einmal Löwe, immer Löwe – und niemals Hirsch !